ВНЕШНЕЭКОНОМИЧЕСКИЙ ДОГОВОР КУПЛИ-ПРОДАЖИ (ТЕКСТ НА НЕМЕЦКОМ ЯЗЫКЕ)
ВНЕШНЕЭКОНОМИЧЕСКИЙ ДОГОВОР КУПЛИ-ПРОДАЖИ
(текст на немецком языке)
VERTRAG
______________ "___" _________ _____ г.
___________________________________, Deutschland, im folgenden Verkaufer
genannt, im Namen des Direktors Herrn ______________, auf Grunde des Statutes,
einerseits, und _______________________ , im folgenden Kaufer genannt, im Namen
des Direktors Herrn _______ ________________, auf Grunde des Statutes,
andererseits, haben den vorliegenden Vertrag wie folgt abgeschlossen:
1. GEGENSTAND DES VERTRAGES
1.1. Der Verkaufer verpflichtet sich, den Behalter (Produktion russischer
Foderation), weiter die Ware, in Hohe von ____________ (___________) Stuck auf
Gesamtsumme _________ (__________________) ins Eigentum des Kaufers zu Bedingung
Free carrier (FCA), Stadt _______________ zu liefern, und der Kaufer kauft die
Ware in Hohe und Sortiment gemaess der Spezifikationen, die einen untrennbaren
Bestandteil des vorliegenden Vertrages sind.
1.2. Die Warenlieferung wird vom Verkaufer / Kaufer, mittels der Beforderung
vom "___" ___________ ____ bis "___" ___________ ____ in die Adresse des
Empfangers erzeugt.
1.3. Die Lieferung verwirklicht sich auf Kosten des Verkaufer / Kaufer.
1.4. Der Empfanger der Ware ist Fa "________________________", Minsk,
Belarus.
1.5. _________________________________________________________
2. VERLADUNG UND ABNAHME DER WARE
2.1. Der Verkaufer ist verpflichtet, die Ware auf Aufbewahrung der
Transportfirma "_______________" in der Stadt ______________, Deutschland, (das
Lagerhaus des Verkaufers) vom "___" ___________ ____ bis "___" ___________ ____
nach Ankunft des Transportmittels zu liefern.
Die Lieferung wird beendet angenommen, wenn die Ware auf Transport mit den
Kraften des Verkaufers geladen ist.
Der Verkaufer ist verpflichtet, dem Transportmittel zu ubergeben: die
Spezifikation fuer die Ware, Invoice, Dokumente, die das Herkunftsland
bestaetigt, und andere notwendige Papiere fur Export der Ware.
2.2. Aufgabe - Abnahme der Ware erfolgt bezueglich:
Menge - gemaess der Anzahl der Kolli, die in den Warentransportfrachtbriefen
erwahnt sind;
Qualitat - gemaess der geltenden nationalen Standards des Herstellungslandes
der Ware oder der technischen Bedingungen der Herstellungsfirma.
2.3. Der Vertreter des Kaufers ist verpflichtet, bei der Ubergabe der Ware
dem Transportmittel anwesend zu sein.
3. RECHNUNGEN
3.1. Der Kaufer bezahlt dem Verkaufer 100% des Warenwertes, die in der
Spezifikation angegeben ist, im Laufe drei Tage nach der Unterzeichnung der
Spezifikation und der Vorbereitung der Ware zur Ubergabe dem Transportmittel.
4. VERANTWORTUNG DER SEITEN
4.1. Falls eine der Seiten unter Verletzung von dem vorliegenden Vertrag die
bezahlte Ware nicht ubergibt, so ist andere Seite berechtigt:
- Ubergabe der bezahlten Ware und des Schadenersatzes, der vom Verzug
verursacht ist, zu fordern;
- sich vom Vertrag abzusagen und die Ruckgabe der gelieferten Produktion und
den Schadenersatz in Hohe von 0,5 % vom Warenwert fur jeden Tag der
Fristversaumung zu fordern.
5. ORDNUNG DER BETRACHTUNG DER STREITE
5.1. Alle Streiten und Differenzen, die aus dem vorliegenden Vertrag oder in
Zusammenhang eines solchen entstehen, sollen von den Seiten mittels der
Verhandlungen gelost zu werden.
5.2. Bei der Missverstandnisses unterliegen die Streiten der Betrachtung von
der staatlichen Arbitrage oder Gericht.
6. HOHERE GEWALT
6.1. Keine von der Seiten tragt die Verantwortung fur eine beliebige
Vereitelung der Ausfuhrung eines der eigenen Verpflichtungen im vorliegenden
Vertrag, dessen Grund die Faktoren, die ihrer Kontrolle nicht nachgeben wurden.
7. SONSTIGES
7.1. Der Verkaufer ist verpflichtet, die Ware bis zur Ubergabe dem Kaufer,
nicht zulaBend seine Verschlechterungen innerhalb von der Laufzeit des
vorliegenden Vertrages, zu sichern.
7.2. Bei der Verladung der Ware wird die Einlage der nebensachlichen
Gegenstanden nicht zugelassen.
7.3. Alle Aenderungen und Erganzungen zum gegenwaertigen Vertrag sind nur
gueltig, wenn sie in schriftlichen Form sind und von bevollmachtigten Personen
beider Seiten unterschrieben.
7.4. Der gegenwaertige Vertrag ist in 2-facher Ausfuehrung vom vollkommen
identischen Version in russischer und deutscher Sprachen, nach einem Exemplar
fur jede Seiten erstellt.
7.5. Der gegenwaertige Vertrag wird nach Unterzeichnung rechtskraftig und
handelt bis zu die Ausfuhrung aller Verpflichtungen.
8. JURISTISCHE ANSCHRIFTEN UND BANKANGABEN DER SEITEN
Verkaufer: ____________________________________________________
____________________________________________________________________
Der Kaufer: ___________________________________________________
____________________________________________________________________
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