Главная

Вид документа

Правовые ресурсы

Контакты

 

Новые правовые акты


Правовые новости


ВНЕШНЕЭКОНОМИЧЕСКИЙ ДОГОВОР КУПЛИ-ПРОДАЖИ (ТЕКСТ НА НЕМЕЦКОМ ЯЗЫКЕ)


                    ВНЕШНЕЭКОНОМИЧЕСКИЙ ДОГОВОР КУПЛИ-ПРОДАЖИ
                            (текст на немецком языке)

                                     VERTRAG

______________                              "___" _________ _____ г.

    ___________________________________,  Deutschland,  im  folgenden  Verkaufer
genannt,  im  Namen des Direktors Herrn ______________, auf Grunde des Statutes,
einerseits, und  _______________________ , im folgenden Kaufer genannt, im Namen
des  Direktors  Herrn   _______   ________________,  auf  Grunde  des  Statutes,
andererseits, haben den vorliegenden Vertrag wie folgt abgeschlossen:

                           1. GEGENSTAND DES VERTRAGES

    1.1. Der Verkaufer verpflichtet  sich,  den  Behalter (Produktion russischer
Foderation), weiter die Ware, in Hohe von ____________  (___________)  Stuck auf
Gesamtsumme _________ (__________________) ins Eigentum des Kaufers zu Bedingung
Free  carrier (FCA), Stadt _______________ zu liefern, und der Kaufer kauft  die
Ware in  Hohe  und Sortiment gemaess der Spezifikationen, die einen untrennbaren
Bestandteil des vorliegenden Vertrages sind.
    1.2. Die Warenlieferung wird vom Verkaufer / Kaufer, mittels der Beforderung
vom "___" ___________  ____  bis  "___"  ___________  ____  in  die  Adresse des
Empfangers erzeugt.
    1.3. Die Lieferung verwirklicht sich auf Kosten des Verkaufer / Kaufer.
    1.4.  Der  Empfanger  der  Ware  ist  Fa  "________________________", Minsk,
Belarus.
    1.5. _________________________________________________________

                        2. VERLADUNG UND ABNAHME DER WARE

    2.1.  Der  Verkaufer  ist  verpflichtet,  die  Ware   auf  Aufbewahrung  der
Transportfirma "_______________" in der Stadt ______________,  Deutschland, (das
Lagerhaus des Verkaufers) vom "___" ___________ ____ bis "___" ___________  ____
nach Ankunft des Transportmittels zu liefern.
    Die  Lieferung  wird beendet angenommen, wenn die Ware auf Transport mit den
Kraften des Verkaufers geladen ist.
    Der  Verkaufer ist  verpflichtet,  dem  Transportmittel  zu  ubergeben:  die
Spezifikation   fuer   die  Ware,  Invoice,  Dokumente,  die  das  Herkunftsland
bestaetigt, und andere notwendige Papiere fur Export der Ware.
    2.2. Aufgabe - Abnahme der Ware erfolgt bezueglich:
    Menge - gemaess der Anzahl der Kolli, die in den Warentransportfrachtbriefen
erwahnt sind;
    Qualitat - gemaess der geltenden nationalen Standards des Herstellungslandes
der Ware oder der technischen Bedingungen der Herstellungsfirma.
    2.3. Der Vertreter des  Kaufers  ist verpflichtet, bei der Ubergabe der Ware
dem Transportmittel anwesend zu sein.

                                  3. RECHNUNGEN

    3.1. Der Kaufer bezahlt dem Verkaufer  100%  des  Warenwertes,  die  in  der
Spezifikation  angegeben  ist,  im  Laufe  drei Tage nach der Unterzeichnung der
Spezifikation und der Vorbereitung der Ware zur Ubergabe dem Transportmittel.

                           4. VERANTWORTUNG DER SEITEN
    4.1. Falls eine der Seiten unter Verletzung von dem vorliegenden Vertrag die
bezahlte Ware nicht ubergibt, so ist andere Seite berechtigt:
    -  Ubergabe  der  bezahlten  Ware und des Schadenersatzes,  der  vom  Verzug
verursacht ist, zu fordern;
    - sich vom Vertrag abzusagen und die Ruckgabe der gelieferten Produktion und
den  Schadenersatz  in  Hohe  von  0,5   %  vom  Warenwert  fur  jeden  Tag  der
Fristversaumung zu fordern.

                     5. ORDNUNG DER BETRACHTUNG DER STREITE

    5.1. Alle Streiten und Differenzen, die aus dem vorliegenden Vertrag oder in
Zusammenhang  eines  solchen  entstehen,  sollen  von  den  Seiten  mittels  der
Verhandlungen gelost zu werden.
    5.2. Bei der Missverstandnisses unterliegen die Streiten der Betrachtung von
der staatlichen Arbitrage oder Gericht.

                                6. HOHERE GEWALT

    6.1.  Keine  von  der  Seiten  tragt die Verantwortung  fur  eine  beliebige
Vereitelung der Ausfuhrung eines der  eigenen  Verpflichtungen  im  vorliegenden
Vertrag, dessen Grund die Faktoren, die ihrer Kontrolle nicht nachgeben wurden.

                                  7. SONSTIGES

    7.1.  Der Verkaufer ist verpflichtet, die Ware bis zur Ubergabe dem  Kaufer,
nicht  zulaBend   seine   Verschlechterungen  innerhalb  von  der  Laufzeit  des
vorliegenden Vertrages, zu sichern.
    7.2.  Bei der Verladung  der  Ware  wird  die  Einlage  der  nebensachlichen
Gegenstanden nicht zugelassen.
    7.3. Alle  Aenderungen  und  Erganzungen zum gegenwaertigen Vertrag sind nur
gueltig, wenn sie in schriftlichen  Form  sind und von bevollmachtigten Personen
beider Seiten unterschrieben.
    7.4. Der gegenwaertige Vertrag ist in 2-facher  Ausfuehrung  vom  vollkommen
identischen  Version  in  russischer und deutscher Sprachen, nach einem Exemplar
fur jede Seiten erstellt.
    7.5. Der gegenwaertige  Vertrag  wird  nach Unterzeichnung rechtskraftig und
handelt bis zu die Ausfuhrung aller Verpflichtungen.

              8. JURISTISCHE ANSCHRIFTEN UND BANKANGABEN DER SEITEN

     Verkaufer: ____________________________________________________
____________________________________________________________________
     Der Kaufer: ___________________________________________________
____________________________________________________________________

    По всем вопросам, возникающим в связи с использованием данного документа, Вы
можете обратиться к его разработчику:

    ООО "ЮрисАудит"
    тел. (017) 284-69-03
    факс: (017) 284-69-03










c 2006 г. obrazec.narod.ru

Реклама


Реклама

Деловая Москва

Правосудие

Финансовый Российский Портал

Ру-строй. Строительный портал

Юридическая консультация

Новости Санкт-Петербурга и Ленинградской области

Регионы России

Счетчики

Рейтинг@Mail.ru

Новости России


Hosted by uCoz
/p>


Hosted by uCoz


Hosted by uCoz
/p>


Hosted by uCoz